WIR FREUEN UNS
AUF IHREN BESUCH!
Orlandostraße 5 | 80331 München
Haltestelle: Marienplatz
Tel. +49 89 3701717-0
willkommen@augustiner-am-platzl.de
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AKTUELLE VORSCHRIFTEN

nach § 27 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
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Aktuell gelten in ganz Bayern folgende Regeln:

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet die „2G-Regelung“ zu kontrollieren. Wir bitten Sie daher höflich bei Ihrem Besuch Ihren Impfausweis oder ein ärztliches COVID-Genesungsschreiben bereitzuhalten. Zusätzlich sind wir dazu verpflichtet auch eine Identitätskontrolle (mit Ausweis, Führerschein etc.) durchzuführen. Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und 3 Monaten sowie minderjährige Schüler*innen  sind von der 2G-Regel befreit.

Vielen Dank!

Aktuell geltende Vorschriften für Ihren Besuch:

STAND: 17.01.2022

Wie Sie wissen, sind die Hygienevorschriften sehr wichtig. Deswegen haben wir noch einmal die geltenden Vorschriften für Sie zusammengefasst:

Identitätskontrolle:

Wir führen eine Identitätskontrolle mit 2G-Nachweis durch, wenn Sie in unser Wirtshaus kommen. Ihr Impf- oder Genesungszertifikat können wir also nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument anerkennen. Bitte halten sie daher neben Ihrem 2G-Nachweis auch Ihren Ausweis oder Führerschein bereit.

Wer zählt als Geimpft oder Genesenen?

Geimpfte ab zwei Wochen nach der Zweitimpfung (gelber Impfpass)

Genesene mit Nachweis ( Nachweis der 28 Tage bis 6 Monate alt sein darf. Ist die Erkrankung länger her, muss eine Impfung mit gelbem Impfpass nachgewiesen werden)

Ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und 3 Monaten sowie minderjährige Schüler*innen.

Was gilt für meinen Aufenthalt im Wirtshaus (Innenbereich)?

Gäste sind verpflichtet überall im Wirtshaus eine FFP2-Maske zu tragen. Lediglich am Tisch darf die Maske abgenommen werden. Mitarbeiter tragen zu jeder Zeit eine medizinische Maske. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich am Tisch zulässig. Musikbeschallung ist im regulären Betrieb nur als Hintergrundmusik gestattet.

Was gilt für meinen Aufenthalt im Außenbereich?

Gäste sind verpflichtet überall – auch im Außenbereich eine FFP2-Maske zu tragen. Lediglich am Tisch darf die Maske abgenommen werden. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich am Tisch zulässig.


Selbstverständlich werden wir Sie bei der Eingewöhnung an die wieder neue Normalität tatkräftig unterstützen!

Zudem finden Sie auch alle Informationen über die Maßnahmen und Richtlinien auf: https://www.muenchen.de/corona

Wird halten Sie gerne immer auf dem aktuellen Stand. Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen!

Herzlichste Grüße

Ihre Familie Wendel