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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Bewirtungen sowie Veranstaltungen, Bankettleistungen und Catering der
Augustiner am Platzl Oliver Wendel e.K.

Hier können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF herunterladen

I. Geltungsbereich

1.Vertragsparteien sind der Veranstalter/Kunde und das Wirtshaus Augustiner am Platzl; Oliver Wendel e.K.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bewirtungs- und Veranstaltungsverträge, Vorbestellungen und Reservierungen mit gastronomischer Versorgung sowie sonstigen Dienstleistungen, in den Räumen des Wirtshauses Augustiner am Platzl, Orlandostraße 5 / Münzstraße 8, 80331 München stattfinden, in der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
3. Sie gelten auch weiterhin für alle dem Kunden weiteren erbrachten Leistungen und Lieferungen unseres Hauses, auch außer Haus.
4. Mit Abschluss eines Vertrages, einer Vorbestellung oder Reservierung bestätigt der Kunde, dass er diese Geschäftsbedingungen gelesen hat und diesen zustimmt.
5.Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Bewirtungsvertrag kommt nach Prüfung der Verfügbarkeit durch die (mündliche oder schriftliche) Annahme der Reservierung – spätestens durch die Bewirtung – des Kunden durch unser Haus zustande. Unserem Haus steht es frei, die Reservierung schriftlich zu bestätigen. Alle übrigen Verträge kommen zustande, indem der Kunde das schriftliche Angebot unseres Hauses schriftlich annimmt.
2. Vertragspartner sind unser Haus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er unserem Haus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Bewirtungsvertrag oder sonstigen Verträgen.
3. Alle Ansprüche gegen unser Haus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in drei Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres Hauses beruhen.
4. Die Durchführung politischer Veranstaltungen ist nicht zulässig. Sollte es auf der Veranstaltung zur Kundgebung oder Verbreitung politischer Meinungen oder rechtswidriger Inhalte kommen, hat der Kunde auf Unterlassung hinzuwirken und soweit erforderlich die entsprechenden Teilnehmerinnen oder Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

III. Leistungen; Preise; Haftung; Anzahlung; Zahlung; Aufrechnung
1.Durch den Abschluss eines Bewirtungsvertrages ist unser Haus verpflichtet, die dem Kunden reservierten Plätze bereitzuhalten und der Kunde erwirbt das Recht auf die übliche Bewirtung und Bedienung sowie die im Übrigen vereinbarten Leistungen, sowie das Recht auf den Gebrauch der Einrichtungen des Bewirtungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Kunden zur Benutzung zugänglich sind.

1.1 Das Mitbringen von Speisen und Getränken ohne vorherige Genehmigung des Gastwirtes ist nicht gestattet
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise unseres Hauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen unseres Hauses an Dritte.
3. Haftung
3.1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch den Kunden selbst, oder einen Teilnehmer oder Besucher oder Mitarbeiter der Veranstaltung des Kunden oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Kunden schuldhaft verursacht werden.
3.2. Unser Haus haftet für Schäden beim Kunden durch Pflichtverletzungen an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper oder Gesundheit nur bei einer Verursachung in Folge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Entstehen die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet unser Haus auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.
3.3. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für von unserem Haus eingesetzte Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
3.4. Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
3.5. Nimmt ein Kunde nach Ende der Veranstaltung nicht verzehrte Speisen/Getränke mit, übernimmt unser Haus keine Haftung für Schäden die durch die unsachgemäße(n) Lagerung, Transport, hygienische Behandlung oder sonstigen unsachgemäßen Umgang und/oder verspäteten Verzehr verursacht werden.
3.6. Unser Haus weist darauf hin, dass manche Privathaftpflichtversicherungen Schäden bei Veranstaltungen grundsätzlich ablehnen. Der Kunde sollte sich dahingehend informieren und ggf zusätzlich versichern.
4. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 11.00 Uhr bis 23.00 Uhr sowie Freitag und Samstag von 10:00 Uhr bis 24.00 Uhr.

5. Anzahlung
5.1. Unser Haus ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden oder zu einem späteren Zeitpunkt eine angemessene Vorauszahlung i.H. bis zu 50% der zu erwarteten Rechnungssumme zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Der Restbetrag wird nach Ende der Veranstaltung mit Rechnungserhalt fällig.
5.2. Gehen vereinbarte Anzahlungen nicht fristgerecht ein, ist unser Haus außerdem berechtigt, die Vorauszahlung des gesamten als Mindestumsatz vereinbarten Betrags zu verlangen.
6. Rechnungen
6.1. Eine Debitorenrechnung ist mit einer vorausgegangenen schriftlichen Bestätigung mit genauer Rechnungsanschrift möglich.
6.2. Unsere Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
7. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personenzahl. Der Kunde haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Berechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die 7 Werktage vor der Veranstaltung gemeldet wurde.
8. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Haus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
9. Die Preise können von unserem Haus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Personenzahl der zu bewirtenden Personen, oder der Leistung unseres Hauses wünscht und unser Haus dem zustimmt (siehe V.). Dies gilt auch für gesetzliche Mehrwertsteuererhöhungen.
10. Bei Zahlungsverzug ist unser Haus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9% bzw. bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Unserem Haus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
11. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung unseres Hauses aufrechnen oder mindern.

IV. Veranstaltungen
1.Unser Haus behält sich vor, einen Mindestumsatz zu verlangen. Der Mindestumsatz wird dem Kunden im Rahmen der Reservierung mitgeteilt. Nebenleistungen und Vermittlungsleistungen wie Musikkapellen, Künstler, Blumendekorationen, werden extra berechnet und tragen nicht zur Erreichung des Mindestumsatzes bei.
2. Musiker- und Künstlergagen werden entweder vom Kunden als Veranstalter direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet oder sie werden dem Kunden von uns im Voraus in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls anfallende GEMA-Gebühren sowie die Anmeldung der Musikfolge bei der GEMA erfolgt direkt durch den Kunden als Veranstalter. Unser Haus kann darüber vom Kunden einen entsprechenden Nachweis verlangen. Stellen wir das Entertainment, stellen wir die GEMA Gebühren an den Kunden in Rechnung.
3. Nach schriftlicher Auftragserteilung beträgt die Stornogebühr für Musiker- und Künstlergagen 100% der Rechnungssumme, falls diese unserem Hause in Rechnung gestellt wird.
4. Bei Veranstaltungen die über 24:00 Uhr hinausgehen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von € 40,00 je angefangene Stunde für jeden anwesenden Mitarbeiter ihrer Veranstaltung unseres Hauses. Unser Restaurant ist bis 23:00 Uhr sowie Freitag und Samstag bis 24.00 Uhr geöffnet. Musik ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bis 22.00 Uhr bzw bis max 24.00 Uhr in angemessener Lautstärke gestattet.

V. Änderungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungszeit
1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung durch unser Haus. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber die vom Kunden genannte, erhöhte Teilnehmerzahl.

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung durch unser Haus. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl.
3. Sollten die vorgenannten Bedingungen nicht eingehalten werden, steht es unserem Haus frei eine Änderung der Teilnehmerzahl abzulehnen.
4. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist der Betrieb berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung des gegebenenfalls abweichenden Mindestumsatzes / Raummiete, zu tauschen.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt unser Haus diesen Abweichungen zu, so wird der durch die Leistungserweiterung zusätzlich erforderliche Personaleinsatz nach dem hierfür vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.

VI. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen unseres Hauses
1. Reservierte Tische oder Räume stehen dem Kunden zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Bei Nichterscheinen werden die Plätze nach 15 Minuten freigegeben, es besteht dann kein Anspruch seitens des Kunden anderweitig platziert zu werden. Eine Inanspruchnahme der Tische oder Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung unseres Hauses.

2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit unserem Haus geschlossenen Bewirtungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung unseres Hauses. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
3. Sofern zwischen unserem Haus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche unseres Hauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber unserem Haus ausübt.
4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Plätzen hat unser Haus die Einnahmen aus anderweitiger Vergabe der Plätze sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
5. Unserem Haus steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.
6. Stornobedingungen
6.1. Tritt der Kunde länger als einen Monat vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so ist dies für ihn kostenfrei.
6.2. Tritt der Kunde zwischen 30 und 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist unser Haus zur Berechnung von 50 Prozent des vereinbarten Umsatzes berechtigt.
6.3. Tritt der Kunde zwischen 14 und 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist unser Haus zur Berechnung von 70 Prozent des vereinbarten Umsatzes berechtigt.
6.4. Ein Rücktritt von kürzer als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin  ist  unser Haus zur Berechnung von 100 Prozent des vereinbarten Umsatzes berechtigt.
7. Im Falle einer Stornierung dient die folgende Berechnung als Grundlage für die Berechnung der Stornierungsgebühren:

7.1. Vereinbarter Menüpreis und vereinbarte zusätzliche Kosten (Deko, Menükarten, Personalkosten, Equipment usw.) x vereinbarte Teilnehmerzahl. Wurde für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
7.2. Der Getränkekonsum wird bei Veranstaltungen mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von € 25,00 pro Person in Ansatz gebracht.
7.3. Bei einer à la carte Reservierung berechnen wir eine Pauschale von € 25,00 pro Person. Diese Berechnung beginnt ab à la carte Reservierungen von 15 Personen.
8. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

VII. Rücktritt unseres Hauses
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist unser Haus in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage unseres Hauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von unserem Hause gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist unser Haus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist unser Haus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich unseres Hauses zuzurechnen ist, beispielsweise falls höhere Gewalt, gesetzeswidrig oder andere von unserem Haus nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses oder unserer Gäste gefährdet; Plätze unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, reserviert werden.
4. Bei berechtigtem Rücktritt unseres Hauses, besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit unser Haus für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt unser Haus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen oder elektronischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes unseres Hauses bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Kosten, Störungen oder Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden, soweit unser Haus diese nicht zu vertreten hat.
3. Störungen an von unserem Haus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt, wobei mehrere Nachbesserungsversuche zulässig sind. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit unser Haus diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. Tiere
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung unseres Hauses mitgebracht werden. Der Kunde ist verpflichtet, das Tier während seines Aufenthalts ordnungsgemäß zu beaufsichtigen. Der Kunde der sein Tier mitnimmt, haftet dem Gastwirt für den Schaden, den das mitgebrachte Tier anrichtet. Hiervon umfasst sind auch Ansprüche Dritter gegen den Gastwirt die auf Handlungen des Tieres zurückzuführen sind.

X. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit mit der Wirkung für die Zukunft zu ändern.

2. Erfüllung- und Zahlungsort ist München.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr München. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand München als vereinbart.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

München, 01. Dezember 2023

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Bewirtungen sowie Veranstaltungen, Bankettleistungen und Catering der
Augustiner am Platzl Oliver Wendel e.K.

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I. Geltungsbereich

1.Vertragsparteien sind der Veranstalter/Kunde und das Wirtshaus Augustiner am Platzl; Oliver Wendel e.K.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bewirtungs- und Veranstaltungsverträge, Vorbestellungen und Reservierungen mit gastronomischer Versorgung sowie sonstigen Dienstleistungen, in den Räumen des Wirtshauses Augustiner am Platzl, Orlandostraße 5 / Münzstraße 8, 80331 München stattfinden, in der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
3. Sie gelten auch weiterhin für alle dem Kunden weiteren erbrachten Leistungen und Lieferungen unseres Hauses, auch außer Haus.
4. Mit Abschluss eines Vertrages, einer Vorbestellung oder Reservierung bestätigt der Kunde, dass er diese Geschäftsbedingungen gelesen hat und diesen zustimmt.
5.Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Bewirtungsvertrag kommt nach Prüfung der Verfügbarkeit durch die (mündliche oder schriftliche) Annahme der Reservierung – spätestens durch die Bewirtung – des Kunden durch unser Haus zustande. Unserem Haus steht es frei, die Reservierung schriftlich zu bestätigen. Alle übrigen Verträge kommen zustande, indem der Kunde das schriftliche Angebot unseres Hauses schriftlich annimmt.
2. Vertragspartner sind unser Haus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er unserem Haus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Bewirtungsvertrag oder sonstigen Verträgen.
3. Alle Ansprüche gegen unser Haus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in drei Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres Hauses beruhen.
4. Die Durchführung politischer Veranstaltungen ist nicht zulässig. Sollte es auf der Veranstaltung zur Kundgebung oder Verbreitung politischer Meinungen oder rechtswidriger Inhalte kommen, hat der Kunde auf Unterlassung hinzuwirken und soweit erforderlich die entsprechenden Teilnehmerinnen oder Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

III. Leistungen; Preise; Haftung; Anzahlung; Zahlung; Aufrechnung
1.Durch den Abschluss eines Bewirtungsvertrages ist unser Haus verpflichtet, die dem Kunden reservierten Plätze bereitzuhalten und der Kunde erwirbt das Recht auf die übliche Bewirtung und Bedienung sowie die im Übrigen vereinbarten Leistungen, sowie das Recht auf den Gebrauch der Einrichtungen des Bewirtungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Kunden zur Benutzung zugänglich sind.
1.1 Das Mitbringen von Speisen und Getränken ohne vorherige Genehmigung des Gastwirtes ist nicht gestattet
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise unseres Hauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen unseres Hauses an Dritte.
3. Haftung
3.1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch den Kunden selbst, oder einen Teilnehmer oder Besucher oder Mitarbeiter der Veranstaltung des Kunden oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Kunden schuldhaft verursacht werden.
3.2. Unser Haus haftet für Schäden beim Kunden durch Pflichtverletzungen an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper oder Gesundheit nur bei einer Verursachung in Folge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Entstehen die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet unser Haus auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.
3.3. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für von unserem Haus eingesetzte Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
3.4. Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
3.5. Nimmt ein Kunde nach Ende der Veranstaltung nicht verzehrte Speisen/Getränke mit, übernimmt unser Haus keine Haftung für Schäden die durch die unsachgemäße(n) Lagerung, Transport, hygienische Behandlung oder sonstigen unsachgemäßen Umgang und/oder verspäteten Verzehr verursacht werden.
3.6. Unser Haus weist darauf hin, dass manche Privathaftpflichtversicherungen Schäden bei Veranstaltungen grundsätzlich ablehnen. Der Kunde sollte sich dahingehend informieren und ggf zusätzlich versichern.
4. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 11.00 Uhr bis 23.00 Uhr sowie Freitag und Samstag von 10:00 Uhr bis 24.00 Uhr.

5. Anzahlung
5.1. Unser Haus ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden oder zu einem späteren Zeitpunkt eine angemessene Vorauszahlung i.H. bis zu 50% der zu erwarteten Rechnungssumme zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Der Restbetrag wird nach Ende der Veranstaltung mit Rechnungserhalt fällig.
5.2. Gehen vereinbarte Anzahlungen nicht fristgerecht ein, ist unser Haus außerdem berechtigt, die Vorauszahlung des gesamten als Mindestumsatz vereinbarten Betrags zu verlangen.
6. Rechnungen
6.1. Eine Debitorenrechnung ist mit einer vorausgegangenen schriftlichen Bestätigung mit genauer Rechnungsanschrift möglich.
6.2. Unsere Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
7. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personenzahl. Der Kunde haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Berechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die 7 Werktage vor der Veranstaltung gemeldet wurde.
8. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Haus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
9. Die Preise können von unserem Haus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Personenzahl der zu bewirtenden Personen, oder der Leistung unseres Hauses wünscht und unser Haus dem zustimmt (siehe V.). Dies gilt auch für gesetzliche Mehrwertsteuererhöhungen.
10. Bei Zahlungsverzug ist unser Haus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9% bzw. bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Unserem Haus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
11. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung unseres Hauses aufrechnen oder mindern.

IV. Veranstaltungen
1.Unser Haus behält sich vor, einen Mindestumsatz zu verlangen. Der Mindestumsatz wird dem Kunden im Rahmen der Reservierung mitgeteilt. Nebenleistungen und Vermittlungsleistungen wie Musikkapellen, Künstler, Blumendekorationen, werden extra berechnet und tragen nicht zur Erreichung des Mindestumsatzes bei.
2. Musiker- und Künstlergagen werden entweder vom Kunden als Veranstalter direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet oder sie werden dem Kunden von uns im Voraus in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls anfallende GEMA-Gebühren sowie die Anmeldung der Musikfolge bei der GEMA erfolgt direkt durch den Kunden als Veranstalter. Unser Haus kann darüber vom Kunden einen entsprechenden Nachweis verlangen. Stellen wir das Entertainment, stellen wir die GEMA Gebühren an den Kunden in Rechnung.
3. Nach schriftlicher Auftragserteilung beträgt die Stornogebühr für Musiker- und Künstlergagen 100% der Rechnungssumme, falls diese unserem Hause in Rechnung gestellt wird.
4. Bei Veranstaltungen die über 24:00 Uhr hinausgehen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von € 40,00 je angefangene Stunde für jeden anwesenden Mitarbeiter ihrer Veranstaltung unseres Hauses. Unser Restaurant ist bis 23:00 Uhr sowie Freitag und Samstag bis 24.00 Uhr geöffnet. Musik ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bis 22.00 Uhr bzw bis max 24.00 Uhr in angemessener Lautstärke gestattet.

V. Änderungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungszeit
1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung durch unser Haus. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber die vom Kunden genannte, erhöhte Teilnehmerzahl.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung durch unser Haus. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl.
3. Sollten die vorgenannten Bedingungen nicht eingehalten werden, steht es unserem Haus frei eine Änderung der Teilnehmerzahl abzulehnen.
4. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist der Betrieb berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung des gegebenenfalls abweichenden Mindestumsatzes / Raummiete, zu tauschen.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt unser Haus diesen Abweichungen zu, so wird der durch die Leistungserweiterung zusätzlich erforderliche Personaleinsatz nach dem hierfür vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.

VI. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen unseres Hauses
1. Reservierte Tische oder Räume stehen dem Kunden zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Bei Nichterscheinen werden die Plätze nach 15 Minuten freigegeben, es besteht dann kein Anspruch seitens des Kunden anderweitig platziert zu werden. Eine Inanspruchnahme der Tische oder Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung unseres Hauses.
2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit unserem Haus geschlossenen Bewirtungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung unseres Hauses. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
3. Sofern zwischen unserem Haus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche unseres Hauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber unserem Haus ausübt.
4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Plätzen hat unser Haus die Einnahmen aus anderweitiger Vergabe der Plätze sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
5. Unserem Haus steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.
6. Stornobedingungen
6.1. Tritt der Kunde länger als einen Monat vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so ist dies für ihn kostenfrei.
6.2. Tritt der Kunde zwischen 30 und 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist unser Haus zur Berechnung von 50 Prozent des vereinbarten Umsatzes berechtigt.
6.3. Tritt der Kunde zwischen 14 und 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist unser Haus zur Berechnung von 70 Prozent des vereinbarten Umsatzes berechtigt.
6.4. Ein Rücktritt von kürzer als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin  ist  unser Haus zur Berechnung von 100 Prozent des vereinbarten Umsatzes berechtigt.
7. Im Falle einer Stornierung dient die folgende Berechnung als Grundlage für die Berechnung der Stornierungsgebühren:

7.1. Vereinbarter Menüpreis und vereinbarte zusätzliche Kosten (Deko, Menükarten, Personalkosten, Equipment usw.) x vereinbarte Teilnehmerzahl. Wurde für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
7.2. Der Getränkekonsum wird bei Veranstaltungen mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von € 25,00 pro Person in Ansatz gebracht.
7.3. Bei einer à la carte Reservierung berechnen wir eine Pauschale von € 25,00 pro Person. Diese Berechnung beginnt ab à la carte Reservierungen von 15 Personen.
8. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

VII. Rücktritt unseres Hauses
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist unser Haus in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage unseres Hauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von unserem Hause gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist unser Haus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist unser Haus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich unseres Hauses zuzurechnen ist, beispielsweise falls höhere Gewalt, gesetzeswidrig oder andere von unserem Haus nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses oder unserer Gäste gefährdet; Plätze unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, reserviert werden.
4. Bei berechtigtem Rücktritt unseres Hauses, besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit unser Haus für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt unser Haus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen oder elektronischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes unseres Hauses bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Kosten, Störungen oder Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden, soweit unser Haus diese nicht zu vertreten hat.
3. Störungen an von unserem Haus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt, wobei mehrere Nachbesserungsversuche zulässig sind. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit unser Haus diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. Tiere
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung unseres Hauses mitgebracht werden. Der Kunde ist verpflichtet, das Tier während seines Aufenthalts ordnungsgemäß zu beaufsichtigen. Der Kunde der sein Tier mitnimmt, haftet dem Gastwirt für den Schaden, den das mitgebrachte Tier anrichtet. Hiervon umfasst sind auch Ansprüche Dritter gegen den Gastwirt die auf Handlungen des Tieres zurückzuführen sind.

X. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit mit der Wirkung für die Zukunft zu ändern.

2. Erfüllung- und Zahlungsort ist München.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr München. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand München als vereinbart.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

München, 01. Dezember 2023

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